Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.